Vorbeugender Brandschutz

Die Feuerwehren sind nicht nur bei der Brandbekämpfung sondern auch bei den Aufgaben des Vorbeugenden Brandschutzes eingebunden.

Der vorbeugende Brandschutz ist die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhinderung eines Brandausbruches und einer Brandausbreitung sowie zur Sicherung der Rettungswege.Der vorbeugende Brandschutz ist durch diverse Landes- und Bundesgesetze geregelt.

Diese haben in ihrer Gesamtheit den Inhalt:
In Gebäuden oder Betriebsanlagen durch entsprechende Maßnahmen eine Brandentstehung weitestgehend zu verhindern, die Brandausbreitung zu erschweren bzw. zu verhindern. Weiters müssen die entsprechenden Flucht- und Rettungswege sowie die optimalen Verhältnisse für den Feuerwehreinsatz nach den Bestimmungen geschaffen werden.

Der vorbeugender Brandschutz glieder sich in den:

  • Baulichen Brandschutz
  • Betrieblichen Brandschutz
  • Betriebstechnischen Brandschutz

Umfasst der Bauliche Brandschutz die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung, zur Rettung oder Selbstrettung von Personen und zur Erleichterung der Brandbekämpfung, so umfasst der Betriebliche Brandschutz die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches, zur Erleichterung der Brandbekämpfung und zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe, und der  Betriebstechnische Brandschutz die Gesamtheit aller Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches, zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe und zur Erleichterung der Brandbekämpfung.

Leider ist ein gut funktionierender vorbeugender Brandschutz nicht auf den ersten Blick zu erkennen. In den Gebäuden bzw. Betriebsanlagen wo dieser versagt hat sehr wohl !

Wesentlichste Aufgabe des Sachgebietes auf Bezirks- und Abschnittsebene ist die Unterstützung der Feuerwehrkommandanten bei der Erfüllung des Vorbeugenden Brandschutzes in deren Einsatzbereich. Dieser beinhaltet die Teilnahme an Bauverhandlungen, feuerpolizeiliche Beschauen, weiters Löschwasserbedarfsberechnungen, brandschutztechnische Stellungnahmen und anderes mehr.

Zu den Tätigkeiten des Bezirkssachbearbeiter im Bezirk Wr. Neustadt zählen:

  • Zusammenarbeit und Unterstützung der Abschnittssachbearbeitern
  • Brandschutztechnische Beratung bei den Bausprechtagen in der Bezirkshauptmannschaft
  • Mitwirkung als autorisierter Brandschutztechniker des LFKDO’s an Gewerbeüberprüfungen und Gewerbeverhandlungen
  • Hilfe bei der Erstellung von Brandschutz-, Alarm- und Einsatzplänen
  • Beratung der Feuerwehrkommandanten in den Belangen des Vorbeugenden Brandschutzes (z.B. Bauverhandlung)

Ziel ist die Erreichung eines hohen Ausbildungsstandes der Feuerwehrkommandanten, damit diese die Aufgaben in Bezug auf den Vorbeugenden Brandschutz ordnungsgemäß erfüllen können.
Mein persönlicher Wunsch ist, die baulichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes als Unterstützung und nicht als Konkurrenz für den abwehrenden Brandschutz (die hauptsächliche Aufgabe der Feuerwehren) zu sehen.

Neu 2011: Richtlinie für die Durchführung der feuerpolizeilichen Beschau