Nachrichtendienst

Ob die Sirene heult, der Funkmeldeempfänger piepst oder man einfach nur einen Funkspruch absetzt – jedes Feuerwehrmitglied hatte schon einmal mit dem Nachrichtendienst zu tun.
Wie wichtig das Aufgabengebiet des Nachrichtendienstes ist kann man durch einen einfachen Satz erklären:
Ohne das Sachgebiet des Nachrichtendienstes würde es keine Alarmierung im heutigen Sinne geben.

Der Nachrichtendienstwart ist in den einzelnen Feuerwehren für die Beschaffung und Wartung des Alarmierungssystems zuständig, die Überprüfung der Sirenensteuerungsanlage, der Sirene, und den Funkmeldeempfängern. Hierzu kann sich der Nachrichtendienstwart auch der Hilfe des Bezirkssachbearbeiters bzw. der Funkwerkstätte der Landesfeuerwehrschule bedienen.

Weiteres führt der Nachrichtendienstwart die wöchentlichen Proberufe durch.  Fahrzeug- wie auch Handfunkgeräte müssen laufend gewartet werden.
In das Aufgabengebiet des Nachrichtendienstwartes fällt ebenfalls die Weiterbildung der Kameraden  bzw. die Vorbereitung für den Funklehrgang und die Ausbildung der Jugendfeuerwehr.

Ein ausgebildeter Funker muss auch in der Lage sein Kartenmaterial zu studieren und zu verstehen. In Zeiten wo GPRS kein Fremdwort mehr ist wird die Zukunft des Funkers sicher im Bereich der Einsatzleitung liegen.

Der Bezirks- und die Abschnittssachbearbeiter stehen den einzelnen Nachrichtendienstwarten mit Rat und Tat zur Seite, unterstützen diese bei Schulungen und Weiterbildungsveranstaltungen, ebenso koordinieren sie die Anschaffung von neuen Warn- und Alarmsystemen.
Weiteres werden die Funklehrgänge des Bezirkes Wiener Neustadt nicht auf Landesebene, sondern durch ein Ausbildungsteam des Bezirkes abgehalten.

Nachrichtendienstausbildung:

Die Ausbildung im Nachrichtendienst erfolgt in mehreren Stufen.

  • Funkgrundausbildung
    Die Ausbildung zum Einsatzfunker erfolgt in der Feuerwehr durch die Funkgrundausbildung (Kapitel 5, Handbuch Grundausbildung). Nach Abschluss dieser Ausbildung soll das Feuerwehrmitglied in der Lage sein die eigene Feuerwehr zu alarmieren, alle in der Feuerwehr vorhandenen Funkgeräte zu bedienen und einfache Funkgespräche abzuwickeln.

    Weiteres ist das ausgebildete Feuerwehrmitglied berechtigt, am Modul „Funk“ teilzunehmen.
    Die Funkgrundausbildung ist durch den Sachbearbeiter Nachrichtendienst in der Feuerwehr durchzuführen.

    Seit November 2007 stehen die neu überarbeiteten Ausbildungsunterlagen für die Funkgrundausbildung zum Download zur Verfügung. Die bisher vorhandenen Unterlagen im Handbuch der Grundausbildung sind daher nicht mehr gültig.
  • 5.0 Funkgrundausbildung
  • 5.1 Funkordnung
  • 5.2 Feuerwehrfunk
  • 5.3 Warn- & Alarmsystem
  • 5.4 Gerätekunde
  • 5.5 Sprechübungen
  • Beispiele Sprechübungen
  • Modul „Funk“
    Der zweite Schritt in der Nachrichtendienstausbildung ist das Modul „Funk“ (vormals Funklehrgang). Bei diesem eintägigen Modul wird der Schwerpunkt auf die Aufgaben des Funkers in der Einsatzleitung gelegt. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Moduls „Funk“ erlangt man die Berechtigung am Bewerb um das NÖ Funkleistungsabzeichen teilzunehmen.‘
  • Für Feuerwehrmitglieder, die die Funktion des Nachrichtendienst Sachbearbeiters ausüben wurde weiteres das Module „Sachbearbeiter Nachrichtendienst“ geschaffen.
    Neben den Aufgaben des Sachbearbeiters Nachrichtendienst in der Feuerwehr bzw. auf Abschnitt- und Bezirksebene wird auch der richtige Umgang sowie die korrekte Störungsbehebung bei der Funksirenensteuerung erlernt. Der Sachbearbeiter ist somit in der Lage die Mitglieder in der Feuerwehr zu Schulen und Störungen der Funksirensteuerung richtig zu bearbeiten.